Allgemeine Geschäftsbedingungen Wiener Tierkrematorium GmbH

§1–Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Wiener Tierkrematorium GmbH (im folgenden WTK genannt) und ihren Kunden (im folgenden Kunde genannt). Gegenstand der Leistungserbringung ist die Kremierung verstorbener Haustiere im Wiener Tierkrematorium, Alberner Hafenzufahrtsstraße 8, 1110 Wien, sowie damit verbundene Dienstleistungen und Warenverkäufe.

1.2 Der Kunde wird beim Geschäftsabschluss auf die zwingende Einbeziehung der AGB hingewiesen, die damit Vertragsbestandteil werden. Diese behalten auch bei Folgegeschäften ihre Gültigkeit. Dem Kunden stehen die AGB jederzeit in den Geschäftsräumen des WTK sowie im Internet zur Einsicht zur Verfügung.

§ 2 – Angebote, Preise und Bestellung

2.1 Die Angebote des WTK sind freibleibend, insbesondere vorbehaltlich Kapazität und Möglichkeit der Erbringung, zudem gelten hinsichtlich Art und Umfang ausschließlich die in den Preislisten aufgeführten Leistungen. Ein Auftrag gilt als angenommen, wenn er von einem Vertreter des WTK gegengezeichnet oder anderweitig schriftlich bestätigt wird.

2.2 Ausgenommen von der Schriftbindung in 2.1 sind Verträge über Transport- und Abholfahrten. Diese werden auch durch mündliche Absprache bindend. Bereits gefahrene Kilometer werden auch dann berechnet, wenn der Kunde auch kurzfristig den Auftrag storniert, bzw. vom Vertrag zurücktritt.

2.3 Mit der Bestellung des Kunden wird ein bindendes Angebot abgegeben. Im von WTK gegengezeichneten Vertrag sind die Vertragsbestimmungen (Adressen der Vertragspartner, Daten des verstorbenen Tieres, Bezeichnung der bestellten Dienstleistung, Gesamtpreis) enthalten. Zudem erhält der Kunde die jeweils aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Schriftform gilt nicht für Abhol- und Transportfahrten, da diese bereits nach mündlicher Absprache gültig werden.

§ 3 – Leistungserbringung und Lieferung

3.1 Für das WTK beginnt die Pflicht zur Leistungserbringung ab dem Zeitpunkt der schriftlichen Bestätigung des Kundenauftrags durch das WTK, bzw. bei Abholfahrten nach mündlicher Zustimmung und Nennung eines ungefähren Abholzeitpunktes. In unzumutbaren Fällen (z.B. bei zu großen Tieren) behält das WTK sich das Recht vor, seine Dienstleistung einzuschränken, bzw. gänzlich abzulehnen.

3.2 Hat der Kunde eine Abholung bestellt, ist das WTK bemüht, diese zum vereinbarten Zeitpunkt durchzuführen. Zeitliche Verschiebungen aufgrund von nicht vom WTK zu vertretender Umstände führen nicht zu einer Aufhebung der Vertragsbindung und berechtigen zu keinerlei Schadenersatzansprüchen. Ist eine Abholung aufgrund äußerer Umstände gar nicht möglich, findet keine Berechnung statt. Schadensersatzansprüche von Seiten des Kunden können hierauf nicht geltend gemacht werden. Ist nichts anderes vereinbart, werden abgeholte Tierkörper bis zum Kremierungstermin bzw. bis zur vollständigen Bezahlung aller vereinbarten Leistungen im Kühlraum eingelagert. Sollte keine Kremierung innerhalb von 3 Monaten ab Auftragserteilung erfolgen, wird der Tierkörper an die ebswien tierkörperbeseitigung Ges.m.b.H. Nfg KG zur Entsorgung übergeben.

3.3 Bevorzugt der Kunde das Tier selbst anzuliefern, so kann er dies jederzeit zu den bekannten Öffnungszeiten der Betriebsstätte (Mo-Do: 08:00 – 15:45 Uhr, Fr: 08:00 – 12:45 Uhr, Alberner Hafenzufahrtsstraße 8, 1110 Wien) tun. Annahmen außerhalb dieser Zeiten sind nicht möglich.

3.4 Alle Kremierungen finden ausschließlich nach Zahlungseingang statt.

3.5 Die Einzelkremierung findet an einem mit dem WTK vereinbarten Termin statt, wobei ausschließlich das Tier des Kunden kremiert wird. Der Kunde hat die Möglichkeit, sich von dem Tier zu verabschieden. Dies ist im dafür vorgesehenen Verabschiedungsraum möglich. Die vorgesehene Verabschiedungsdauer beträgt maximal 20 Minuten. Direktverbrennungen bei Selbstanlieferung sind

grundsätzlich möglich, jedoch besteht bei hoher Kapazitätsauslastung oder nicht in Betrieb befindlicher Ofenanlage darauf kein Anspruch. Vor Gültigwerden der Bestellung wird der Kunde hierüber mündlich informiert. Aufgrund der Endgültigkeit der Entscheidung ist ab der Einleitung des Kremierungssprozesses keine Abänderung der vertraglich vereinbarten Dienstleistung mehr möglich, ein Anspruch auf Schadenersatz entsteht hierdurch nicht.

3.5 Bei der einfachen Kremierung werden mehrere Tiere gemeinsam eingeäschert. Der Kunde hat keine Möglichkeit bei der Kremierung anwesend zu sein und sich feierlich zu verabschieden. Alle Tiere, die bei dem WTK unter der Bezeichnung „einfache Kremierung” eingeäschert werden, werden in einer Gemeinschaftsurne am Tierfriedhof Wien, 11., Simmeringer Hauptstraße 339, beigesetzt.

Die Asche kann nach Ablauf von 20 Jahren durch die Wiener Tierkrematorium GmbH entfernt werden.

3.6 Die Asche der Einzelkremierung wird entweder in ein Gefäß des Kunden, eine kostenpflichtige Urne oder kostenlose Transportverpackung eingefüllt. Die Übergabe der Asche bei Einzelkremierungen findet entweder vor Ort zu den Öffnungszeiten der Betriebsstätte (Alberner Hafenzufahrtsstraße 8, 1110 Wien) oder im Büro (Burggasse 60, 1070 Wien) oder per Zustellung zur gültigen Fahrtkostenpauschale statt. Selbstverständlich kann die Asche am Tierfriedhof Wien (Simmeringer Hauptstraße 339, 1110 Wien) in einer Urnenwand bzw. Urnengrab kostenpflichtig beigesetzt werden (www.tfwien.at).

3.7 Für alle Waren und Dienstleistungen gilt, dass sich die Lieferzeiten des WTK kurzfristig verlängern können, wenn durch unvorhersehbare oder unverschuldete Ereignisse beim WTK oder Lieferanten des WTK Verzögerungen auftreten. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom betreffenden Auftragsbestandteil zurücktreten, es sei denn, ihm ist die Ware zu diesem Zeitpunkt bereits als versandfertig gemeldet worden. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen verspäteter Lieferung oder Leistung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Nichteinhaltung des Termins wurde von dem WTK grobfahrlässig verschuldet.

3.8 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen das WTK , die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder von Teilen des Vertrages zurückzutreten. Höherer Gewalt kommen auch Streiks, Aussperrungen und sonstige Umstände gleich, die die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung erschweren oder unmöglich machen, gleichgültig ob sie bei dem WTK oder einem Lieferanten eintreten. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, von dem WTK eine Erklärung zu verlangen, ob es zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist in welchem Umfang leisten wolle. Erfolgt von Seiten des WTK innerhalb von vierzehn Arbeitstagen keine Erklärung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

3.10 Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt sonstige Mitwirkungspflichten, ist das WTK berechtigt den ihm entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. Dies trifft insbesondere auch zu, wenn Verspätungen von Kunden zu Verschiebungen im Tagesablauf führen.

§ 4 – Zahlung

4.1 Die kommunizierten WTK Preise sind inklusive Mehrwertsteuer.

4.2 Insofern nichts anderes vereinbart wurde, sind alle Preise per Vorkasse zu entrichten. Dem Kunden steht hierfür in der Betriebsstätte Barzahlung, Bankomatkartenzahlung, Kreditkartenzahlung oder Überweisung auf das Kto. Nr. 608 554 200, Blz. 12000 (Bank Austria) zur Verfügung. Im Büro in der Burggasse 60, 1070 Wien ist ausschließlich Barzahlung möglich.

4.3 Für Rechnungskunden gilt, dass Rechnungen nach Leistungserbringung innerhalb von 8 Tagen ohne Abzug zu bezahlen sind.

§ 5 – Eigentumsvorbehalt und Gewährleistung

5.1 Das WTK behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und darf diese nicht veräußern, verpfänden oder zur Sicherung übereignen. Bei

vertragswidrigem Verhalten ist das WTK berechtigt, die Ware einzuziehen und Schadenersatz einzufordern.

5.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Gefahrenübergang. Diese Frist gilt auch für Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden können. Schäden die aufgrund falscher Handhabung seitens des Kunden entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung.

5.3 Rücksendungen beanstandeter Urnen sind nur mit schriftlichen Einverständnis des WTK zulässig. Die Frachtkosten sind vom Kunden vorzulegen und werden vom WTK nur im Fall einer anerkannten und berechtigten Mängelrüge getragen.

5.4 Soweit ein vom WTK zu vertretender Mangel vorliegt, ist das WTK berechtigt, diesen nach seiner Wahl zu beseitigen oder Ersatz zu leisten. Zu Rücknahmen aufgrund von Nichtgefallen oder Zahlungsunfähigkeit ist das WTK nicht verpflichtet.

§ 6 – Kremations- und Bestattungsvorschriften

6.1 Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er der Tierhalter ist, bzw. in dessen Auftrag handelt.

§ 7 – Gerichtsstand

7.1 Für alle Vertragsverhältnisse gilt österreichisches Recht.

7.2 Gerichtsstand ist das für den Geschäftssitz der WTK zuständige Gericht. § 8 – Schlussbestimmungen

8.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende Bestimmung ersetzt.

8.2 Vertragliche Abänderungen, Nebenabreden und Ergänzungen bedürfen, insoweit nicht anders in diesen Geschäftsbedingungen bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Erfordernis gilt auch für einen Verzicht auf die Schriftform.

Stand: Mai 2012